Die Grundpflege bildet die Basis der Pflege von Menschen, die ihre alltäglichen Aufgaben nicht mehr allein bewältigen können. Sie betrifft die Grundbedürfnisse des Menschen wie Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung. Entsprechend unterstützen Sie als Angehöriger oder eine Pflegekraft die pflegebedürftige Person bei alltäglichen Aufgaben wie etwa dem An- und Auskleiden oder Essen. Die Grundpflege wird umgangssprachlich auch direkte Pflege oder Basispflege genannt.
Anspruch auf Grundpflege nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5. Die anfallenden Kosten trägt die Pflegeversicherung anteilig.
Zur Grundpflege gehört Hilfe in den Bereichen Köperpflege, Ernährung, Ausscheidungen und Mobilität.
Im Folgenden sind die Bereiche detailliert aufgelistet.
Die Körperpflege umfasst
Ein pflegebedürftiger Mensch kann dabei auf unterschiedliche Art und Weise gewaschen werden: am Waschbecken, im Bett liegend, in der Dusche/Badewanne.
Bei der Ernährung in der Grundpflege geht es um die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, zum Beispiel, indem Sie das Essen mundgerecht zerkleinern und/ oder anreichen. Bei einer Ernährungssonde, beispielsweise bei der enteralen Ernährung, müssen Sie spezielle Sondennahrung verabreichen und die Sonde entsprechend reinigen. Einkauf, Planung und Zubereitung von Mahlzeiten gehören dagegen nicht zur Grundpflege, sondern zur hauswirtschaftlichen Versorgung.
Mit folgenden Tätigkeiten werden Sie unterstützt beim Wasserlassen oder Stuhlgang:
Die Mobilität umfasst alle Hilfen, die eine Pflegekraft der pflegebedürftigen Person beim Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen und Treppensteigen geben kann. Auch Unterstützung beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung zählt zur Grundpflege, etwa wenn ein Besuch beim Arzt ansteht.