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Ältere Frau hilft älterer Mutter mit Papierkram

Die Vorrausetzung für die Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung (Rezept). Sie können sich die Behandlungspflege verschreiben lassen, wenn Sie zum Beispiel wegen eines Unfalls oder wegen der Verschlimmerung einer Krankheit medizinisch versorgt werden müssen. Ein Pflegegrad ist nicht notwendig. Die Behandlungspflege ist meist befristet (Ausnahme Sicherungspflege) und umschließt damit vor allen Maßnahmen, die nur vorübergehend notwendig sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie nach einer Operation medizinische Hilfe bei der Wundversorgung benötigen. Der Arzt entscheidet, ob die Behandlungspflege notwendig ist und stellt dann das Rezept aus.

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Abrechnung der Behandlungspflege zwischen Krankenkasse und Pflegedienst. Die Verordnung Ihres Arztes für Leistungen einer medizinischen Behandlungspflege nach SGB V reichen Sie an den zuständigen ambulanten Pflegedienst weiter, der Ihre Behandlungspflege übernimmt. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes rechnen die erbrachten Leistungen im Anschluss direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Als Privatversicherter gehen Sie je nach Krankenkasse gelegentlich in finanzielle Vorleistung, die Kosten werden in der Regel aber auch von privaten Krankenkassen übernommen.

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